Für Hundehalter
Sachkunde-Nachweis
In unserer Praxis können Sie sowohl den sogenannten »20/40« Sachkundenachweis für die Haltung von ausgewachsen Hunden mit einer Widerristhöhe von mind. 40 cm und/oder einem Gewicht von mind. 20 kg (nach § 11 Abs. 3 LHundG NRW) ablegen, als auch den Sachkundenachweis für Hunde bestimmter Rassen (nach § 10 Abs. 3 LHundG NRW) absolvieren.
Um sich auf den Test optimal vorzubereiten, empfehlen wir die Übungsfragen auf der Homepage der Tierärztekammer Westfalen-Lippe (www.tieraerztekammer-wl.de)
Für Hundehalter
Sachkunde-Nachweis
In unserer Praxis können Sie sowohl den sogenannten »20/40« Sachkundenachweis für die Haltung von ausgewachsen Hunden mit einer Widerristhöhe von mind. 40 cm und/oder einem Gewicht von mind. 20 kg (nach § 11 Abs. 3 LHundG NRW) ablegen, als auch den Sachkundenachweis für Hunde bestimmter Rassen (nach § 10 Abs. 3 LHundG NRW) absolvieren.
Um sich auf den Test optimal vorzubereiten, empfehlen wir die Übungsfragen auf der Homepage der Tierärztekammer Westfalen-Lippe (www.tieraerztekammer-wl.de)