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Für Hundehalter

Sachkunde-Nachweis

In unserer Praxis können Sie sowohl den sogenannten »20/40« Sachkundenachweis für die Haltung von ausgewachsen Hunden mit einer Widerristhöhe von mind. 40 cm und/oder einem Gewicht von mind. 20 kg (nach § 11 Abs. 3 LHundG NRW) ablegen, als auch den Sachkundenachweis für Hunde bestimmter Rassen (nach § 10 Abs. 3 LHundG NRW) absolvieren.

Um sich auf den Test optimal vorzubereiten, empfehlen wir die Übungsfragen auf der Homepage der Tierärztekammer Westfalen-Lippe (www.tieraerztekammer-wl.de)

Sachkundenachweis Hunde (Fragebogen)

Für Hundehalter

Sachkunde-Nachweis

In unserer Praxis können Sie sowohl den sogenannten »20/40« Sachkundenachweis für die Haltung von ausgewachsen Hunden mit einer Widerristhöhe von mind. 40 cm und/oder einem Gewicht von mind. 20 kg (nach § 11 Abs. 3 LHundG NRW) ablegen, als auch den Sachkundenachweis für Hunde bestimmter Rassen (nach § 10 Abs. 3 LHundG NRW) absolvieren.

Um sich auf den Test optimal vorzubereiten, empfehlen wir die Übungsfragen auf der Homepage der Tierärztekammer Westfalen-Lippe (www.tieraerztekammer-wl.de)

Sachkundenachweis Hunde (Fragebogen)